Ambulante Hilfen zur Erziehung (HzE)
Willkommen bei In Bewegung!
Ambulante Hilfen zur Erziehung stehen Kindern, Jugendlichen und deren Familien als niederschwelliges und kostenloses Hilfeangebot zur Verfügung. Sie sind eine der zentralen Leistungen von Jugendämtern zur Bewältigung von Problemen in Familien. Wir möchten uns anvertraute Kinder, Jugendliche und deren Familien mit unseren Hilfsangeboten unterstützen, fördern und entlasten.
Die Absicht jeder Hilfeleistung ist dabei immer, uns wieder entbehrlich zu machen. Das bedeutet, dass die uns anvertrauten Familien genau die Unterstützung bekommen, die sie brauchen, um schnellstmöglich wieder ohne unsere Hilfe auszukommen.
Wir entwickeln gemeinsam individuelle Lösungen
Aus unserer Sicht verbindet und unterscheidet Kinder, Jugendliche und ihre erwachsenen Bezugspersonen einiges. Denn Menschen sind ähnlich aber niemals gleich. Niemand ist oder handelt wie ein anderer. Jede Situation und Konstellation ist auf ihre Art einzigartig und benötigt somit individuelle Lösungen. Deswegen sind unsere Mitarbeiter auch darin geschult, gemeinsam mit allen Beteiligten, passgenaue Lösungen zu finden.
Wir achten die Selbstbestimmung der Familien
Wir gehen konsequent von der Grundannahme aus, dass die uns anvertrauten Familien am besten wissen was sie verändern wollen und welche Ressourcen ihnen dabei zur Verfügung stehen. Unsere klare Haltung in Bezug auf zur Verfügung stehende Spielräume ermöglicht es uns, auch in Krisen- und Gefährdungssituationen sehr transparent mit den Familien zu arbeiten.
Unsere sozialpädagogischen Angebote
Unsere ambulanten Angebote umfassen Beratung, Anleitung und sehr konkrete Unterstützung in alltäglichen Dingen. Wir bieten eine umfassende Bandbreiten an ambulanten Unterstützungsformen, sozialräumlich organisierte Gruppensettings, sowie ein 6wöchiges (kindeswohlsicherndes) Clearing an.
Zusätzlich können Elternkurse, zum Beispiel Triple P, und ressourcenorientiertes Videofeedback unterstützend zum Einsatz kommen. In besonderen Einzelfällen ist es möglich eine psychotherapeutische Behandlung, als Teil der Maßnahme, zu vereinbaren.
Erziehungsbeistand
(§30 SGB VIII)
Dieses Angebot hat Kinder und Jugendliche im Fokus. Obwohl die Unterstützung hauptsächlich auf das Kind bzw. eine*n Jugendlichen ausgerichtet ist und zum Ziel hat, diese in ihren sozialen Kompetenzen zu fördern und zur Bewältigung ihres speziellen Alltags zu befähigen, werden natürlich auch die Eltern, als wichtige Bezugspersonen, in die Arbeit mit einbezogen.
Methodisch wird hier sowohl ressourcenorientierte Einzelfallarbeit als auch systemische Beratung mit der jeweils erforderlichen unterschiedlichen Schwerpunktbildung geleistet.
Sozialpädagogische Familienhilfe
(§31 SGB VIII)
Im Rahmen der sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH), arbeiten wir mit Mehrpersonen-Settings, welche aufgrund der Perspektivenvielfalt eine besondere Herausforderung mit sich bringen. In unserer Arbeit legen wir auch deswegen einen besonderen Wert auf die gemeinsame Konstruktion von sogenannten „wohlformulierten“ Zielen und bemühen uns einen transparenten Umgang mit der eigenen Rolle zu pflegen.
In regelmäßigen Kontakten mit der Familie wird unter anderem erörtert, inwieweit die geleistete Unterstützung noch der Zielerreichung dient und woran dies erkennbar wäre. In diesem Zusammenhang kann die Gültigkeit ehemals gemeinsam konstruierter Ziele überprüft und die dadurch bedingte weitere kleinschrittige Vorgehensweise besprochen werden.
Im Rahmen einer SPFH werden natürlich auch die Kinder und Jugendlichen bei der Konstruktion von Zielen und Lösungen maßgeblich beteiligt.
Sozialpädagogische Teilhabearbeit (STA)
(§31 SGB VIII)
Das Angebot der STA zeichnet sich zum einen durch die hohe Flexibilität und zum anderen durch die Einbeziehung der Vorteile des Gruppenkontextes aus.
Der modulare Aufbau ermöglicht es die notwendige Intensität sehr genau zu steuern und die Betreuungsstunden sowohl in regelmäßigen Einzelkontakten, als auch in ebenso regelmäßiger Gruppenarbeit mit 2 bis max 4 Teilnehmern zu leisten. Der Einbezug der Eltern bzw der ganzen Familie findet in Eltern- und Familiengesprächen statt, kann bei Bedarf jedoch auch durch Elternkurse zu bestimmten Themen ergänzt werden.
Durch die Sozialraumorientierung und die Förderung des sozialen Lernens in der Gruppe wird (gesellschaftlicher) Vereinzelung entgegengewirkt. Ebenso werden Gelegenheiten geschaffen, innerhalb des eigenen Lebensumfeldes Ressourcen zu entdecken bzw. sich wieder selbstwirksam erleben zu können.
Die Aufnahme von sogenannten „Ressourcenkindern“ ermöglicht im Sozialraum erkannte Bedarfe frühzeitig zu versorgen und so einer möglichen negativen Entwicklung entgegenzuwirken.
Gruppenarbeit im Rahmen der STA
Caring Dads – Fürsorgliche Väter
Das 17-wöchige Gruppenprogramm Caring Dads – fürsorgliche Väter – wurde in Kanada entwickelt. Es richtet sich an Väter, die sich in vielen Situationen mit ihren Kindern überfordert fühlen, sie anschreien oder im Umgang mit Ihren Kindern (oder deren Müttern) ihre Beherrschung verlieren und sie teilweise auch schlagen.
In zweistündigen Gruppenterminen und mehreren Einzelgesprächen werden die Teilnehmer sowohl über die kurzfristigen, als auch die langfristigen Folgen ihres gewalttätigen Handelns aufgeklärt.
Im Rahmen dieses Programms, sollen die Väter gewaltfreie Strategien für den Umgang mit ihren eigenen Kindern in frustrierenden Situationen erlernen und anwenden können. Außerdem erlernen Väter, wie sie die Mütter ihrer Kinder besser unterstützen können, damit ihre Kinder sich gut behütet entwickeln können.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
(§35 SGB VIII)
Im Rahmen der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung liegt der Fokus auf einer Zusammenarbeit mit Jugendlichen. Der pädagogischen Beziehung messen wir in diesem Zusammenhang eine ebenso große Bedeutung bei, wie den individuellen Bedürfnissen der Jugendlichen. Im Rahmen der Maßnahme können Jugendliche in Zusammenarbeit mit einem konstanten und verlässlichen Ansprechpartner Kompetenzen und Alltagstrukturierung erarbeiten, sowie für mögliche Krisensituationen ein Ablauf- bzw. Notfallplan entwickeln.
Wir gehen davon aus, dass Jugendliche in fast allen Lebenssituationen gute Entscheidungen treffen können. Um dies zu erleichtern und zu unterstützen zeigen wir ihnen im Gespräch mögliche Konsequenzen und Alternativen möglichst frühzeitig auf. Unter Beachtung des Kontextes bzw. der aktuellen Lebenssituation sollen die Bedürfnisse des Jugendlichen ernstgenommen und realistische Anforderungen zur Übernahme von Eigenverantwortlichkeit erarbeitet werden.
Eingliederungshilfe
(§35a SGB VIII)
Der Ausdruck „Behinderung“ beschreibt aus unserer Sicht weniger ein individuelles als vielmehr ein soziales Phänomen. Sowohl die Anforderungen, welche an uns gestellt werden, als auch das Umfeld, welches uns zur Verfügung steht, tragen einen wesentlichen Teil dazu bei, wie wir wahrgenommen werden, bzw. wozu wir in der Lage sind. Wir streben deshalb meist Lösungen in Zusammenarbeit mit all denjenigen an, die auch an der Problembeschreibung bzw. Problemwahrnehmung beteiligt sind.
Dies bedeutet konkret, dass im Rahmen der Eingliederungshilfen, neben der intensiven Arbeit mit dem Einzelnen, vor allem der Kooperation mit wichtigen Bezugspersonen eine besondere Rolle beigemessen wird. Die Bezugspersonen sollen hauptsächlich darin unterstützt werden, dem Kind/Jugendlichen einen möglichst förderlichen Entwicklungsrahmen zu bieten, ohne sich dabei selbst zu überfordern.
Hilfe für junge Volljährige
(§ 41 SGB VIII)
Bei diesem Angebot liegt der Fokus auf jungen Volljährigen unter Beachtung ihrer familiären, beruflichen und finanziellen Situation. Sie sollen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und selbständigen Lebensführung gefördert und gefordert werden.
Dem Aushandlungsprozess in Bezug auf die Ziele kommt im Rahmen dieser Maßnahme eine besondere Bedeutung zu. Der Fokus liegt auf der Verselbständigung des jungen Menschen. Elementar für diese Form der Hilfe ist die grundsätzliche Bereitschaft des jungen Volljährigen zur Mitarbeit. Schwankende Mitwirkungsbereitschaft wird von uns als Normalität betrachtet und kann in der Betreuung bearbeitet werden.
Clearing-Maßnahme
(gem. §27 Abs. 2 SGB VIII)
Unser ambulantes Clearing hat sowohl die Bedarfsklärung als auch die umfassende Kontextanalyse zum Ziel. Es wird von uns angeboten, wenn von Seiten des Jugendamtes oder der Familie noch nicht ganz klar ist, welche konkrete Form der Unterstützung als hilfreich erachtet wird.
Ein Team von zwei erfahrenen Kolleg*innen arbeitet im Zeitraum von 2–3 Monaten sehr intensiv mit allen beteiligten Personen zusammen und trägt die teilweise sehr unterschiedlichen Sichtweisen auf das bestehende Problem, bzw. die zu erreichenden Ziele, zusammen. Neben den verschiedenen Zielbeschreibungen legen wir viel Wert auf das Herausarbeiten der zur Verfügung stehenden Ressourcen.
Um zu einer möglichst zutreffenden Beschreibung der Situation zu gelangen und eine sinnvolle Aussage zu möglichen Unterstützungsangeboten treffen zu können, bieten wir folgende Leistungen innerhalb des Clearings an:
- Erfassen der aktuellen Situation und der Problembeschreibungen
- Darstellung der Beschreibung anderer Beteiligter (Lehrer, Ärzte, Polizei, …)
- Erfassen der Beziehungsstrukturen
- Herausarbeiten und Erfassen der zur Verfügung stehenden Ressourcen
- Zielbeschreibungen aus Sicht der Beteiligten
- Erstellung eines Berichtes
- Stellungnahme zur Ausgangsfragestellung